An unserer Schule wird es für die Klassen 5 bis 8 eine Notfallbetreuung in der Zeit von 8 bis 13 Uhr geben. Ein Mittagessen ist nicht vorgesehen.
Wer kann die Notbetreuung in Anspruch nehmen?
Die Betreuung ist in erster Linie für Eltern gedacht, die in bestimmten Berufen arbeiten wie:
  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich, pflegerischen Bereich (Altenhilfe, stationäre Eingliederungshilfe, stationäre Jugendhilfe) ,
  • im Bereich der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr
  • im Vollzugsbereich einschließlich Jugendvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbaren Bereichen,
  • im Bereich zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen.
Laut dem Landeskultusministerium können auch „besondere Härtefälle“ für die Notfallbetreuung infrage kommen, also wenn den Eltern sonst Kündigungen oder erhebliche Verdienstausfälle drohen. Antworten im Einzelfall erteilt die Schulleitung. Tel.: (05424) 29180
Muss man sich anmelden?
Um ab Montag, 16. März an der Betreuung teilzunehmen, gibt es bei Bedarf Formblätter für Schulkinder der Klassen 1 bis 8. Dieses müssen die Eltern ausfüllen und zu den Einrichtungen mitbringen. Beachten Sie bitte, dass keine Schulbusse fahren, der ÖPNV jedoch schon.