Regeln für ein gutes Miteinander – Umgang mit Konflikten

Regeln für ein gutes Miteinander und Umgang mit Konflikten
Um ein gutes Miteinander und ein förderliches Lernklima herzustellen, sind gemeinsame Regeln grundlegend. Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, sich an die Regeln zu halten und ihre Eigenverantwortlichkeit diesbezüglich weiter zu entwickeln. Im Konfliktfall werden gemeinsame Lösungen erarbeitet. Durch verschiedene Präventions- und Interventionsmaßnahmen sollen Konflikte verringert werden.
Bei der Anmeldung an dieser Schule unterschreiben die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten die bestehende Schulordnung und zeigen damit, dass sie im Sinne einer Erziehungspartnerschaft zusammen mit den Lehrkräften an der Umsetzung der Erziehungsziele der Schule arbeiten. Bei Verstößen gegen die Schulordnung greift unser Erziehungskonzept mit auf das Kind zugeschnittenen Erziehungsmitteln und bei groben Verstößen mit Ordnungsmaßnahmen, die in Klassenkonferenzen beschlossen werden.
Im Unterricht werden gemeinsam Regeln erstellt, um Unterrichtsstörungen zu vermeiden. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Regeln hat Ihr Kind die Möglichkeit, das eigene Verhalten in einem Vier-Augen-Gespräch im sogenannten Trainingsraum mit einer geschulten Lehrkraft zu reflektieren. Das führt zu einem zielführenden Umgang mit Unterrichtsstörungen während der Unterricht störungsfrei weiter geht. Dadurch soll zum einen die Unterrichtsqualität verbessert werden und zum anderen die Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden. Die Eltern werden nach drei Trainingsraumbesuchen in Kenntnis gesetzt. Nach anhaltenden Störungen wird mit den Erziehungsberechtigten, dem Kind, der Klassenlehrkraft und der Trainingsraumlehrkraft ein Gespräch geführt, in dem es darum geht, gemeinsame Lösungen zu finden
Bei groben Verstößen, z.B. bei körperlicher Gewalt, unerlaubtem Waffenbesitz oder Vandalismus gilt die Null-Toleranz-Regel. Bei eindeutiger Sachlage werden die Schülerinnen und Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. Die Erziehungsberechtigten werden informiert und gebeten, ihr Kind von der Schule abzuholen.
Die Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten ist gewollt und erfolgt durch Gespräche mit allen Beteiligten. Unterstützung bekommen die Schülerinnen und Schüler von den Sozialarbeiterinnen, der Beratungslehrerin, dem Mobbinginterventionsteam sowie den Lehrkräften und der Schulleitung. In den Gesprächen geht es um die Klärung der Sachlage, der Entwicklung der Empathiekompetenz und der Wiedergutmachung.
In den Klassen werden regelmäßig Sozialkompetenztage durchgeführt. Zudem gibt es altersspezifische Angebote.