Regeln für ein gutes Mit­ein­ander — Umgang mit Konflikten

Regeln für ein gutes Mit­ein­ander und Umgang mit Konflikten
Um ein gutes Mit­ein­ander und ein för­der­liches Lern­klima her­zu­stellen, sind gemeinsame Regeln grund­legend. Wir wollen unsere Schü­le­rinnen und Schüler dazu befä­higen, sich an die Regeln zu halten und ihre Eigen­ver­ant­wort­lichkeit dies­be­züglich weiter zu ent­wi­ckeln. Im Kon­fliktfall werden gemeinsame Lösungen erar­beitet. Durch ver­schiedene Prä­ven­tions- und Inter­ven­ti­ons­maß­nahmen sollen Kon­flikte ver­ringert werden.
Bei der Anmeldung an dieser Schule unter­schreiben die Schü­le­rinnen und Schüler sowie die Erzie­hungs­be­rech­tigten die bestehende Schul­ordnung und zeigen damit, dass sie im Sinne einer Erzie­hungs­part­ner­schaft zusammen mit den Lehr­kräften an der Umsetzung der Erzie­hungs­ziele der Schule arbeiten. Bei Ver­stößen gegen die Schul­ordnung greift unser Erzie­hungs­konzept mit auf das Kind zuge­schnit­tenen Erzie­hungs­mitteln und bei groben Ver­stößen mit Ord­nungs­maß­nahmen, die in Klas­sen­kon­fe­renzen beschlossen werden.
Im Unter­richt werden gemeinsam Regeln erstellt, um Unter­richts­stö­rungen zu ver­meiden. Bei wie­der­holten Ver­stößen gegen diese Regeln hat Ihr Kind die Mög­lichkeit, das eigene Ver­halten in einem Vier-Augen-Gespräch im soge­nannten Trai­ningsraum mit einer geschulten Lehr­kraft zu reflek­tieren. Das führt zu einem ziel­füh­renden Umgang mit Unter­richts­stö­rungen während der Unter­richt stö­rungsfrei weiter geht. Dadurch soll zum einen die Unter­richts­qua­lität ver­bessert werden und zum anderen die Eigen­ver­ant­wort­lichkeit der Schü­le­rinnen und Schüler gestärkt werden. Die Eltern werden nach drei Trai­nings­raum­be­suchen in Kenntnis gesetzt. Nach anhal­tenden Stö­rungen wird mit den Erzie­hungs­be­rech­tigten, dem Kind, der Klas­sen­lehr­kraft und der Trai­nings­raum­lehr­kraft ein Gespräch geführt, in dem es darum geht, gemeinsame Lösungen zu finden
Bei groben Ver­stößen, z.B. bei kör­per­licher Gewalt, uner­laubtem Waf­fen­besitz oder Van­da­lismus gilt die Null-Toleranz-Regel. Bei ein­deu­tiger Sachlage werden die Schü­le­rinnen und Schüler vom Unter­richt aus­ge­schlossen. Die Erzie­hungs­be­rech­tigten werden infor­miert und gebeten, ihr Kind von der Schule abzuholen.
Die Aus­ein­an­der­setzung mit dem Fehl­ver­halten ist gewollt und erfolgt durch Gespräche mit allen Betei­ligten. Unter­stützung bekommen die Schü­le­rinnen und Schüler von den Sozi­al­ar­bei­te­rinnen, der Bera­tungs­leh­rerin, dem Mob­bing­in­ter­ven­ti­onsteam sowie den Lehr­kräften und der Schul­leitung. In den Gesprächen geht es um die Klärung der Sachlage, der Ent­wicklung der Empa­thie­kom­petenz und der Wiedergutmachung.
In den Klassen werden regel­mäßig Sozi­al­kom­pe­tenztage durch­ge­führt. Zudem gibt es alters­spe­zi­fische Angebote.