Wie geht es nach den Som­mer­ferien an der Geschwister-Scholl-Ober­schule weiter?

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

in einigen Tagen beginnt die Schule wieder. Die Schule muss sich auf­grund der Corona- Pan­demie auf drei mög­liche Sze­narien (A, B, C) im Verlauf des Schul­jahres ein­stellen. Zum Schul­jah­res­beginn ist ein ein­ge­schränkter Regel­be­trieb vor­ge­sehen. Je nach Infek­ti­ons­ge­schehen kann es wieder zum Wech­sel­modell (B) oder zur Qua­rantäne und Schul­schließung © führen. Damit es beim Sze­nario A bleibt, bitten wir Sie, die neuen Rege­lungen (s. aktu­eller Hygie­neplan) mit Ihren Kindern zu besprechen.

In der Corona-Pan­demie ist es ganz besonders wichtig, die all­gemein gültige Regel zu beachten: Per­sonen, die Fieber haben oder ein­deutig krank sind, dürfen unab­hängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Abhängig von der Sym­ptom­schwere können fol­gende Fälle unter­schieden werden:

Bei einem banalen Infekt ohne deut­liche Beein­träch­tigung des Wohl­be­findens (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vor­er­kran­kungen (z.B. Heu­schnupfen, Pollenallergie).

Bei Infekten mit einem aus­ge­prägtem Krank­heitswert (z.B. Husten, Hals­schmerzen, erhöhte Tem­pe­ratur) muss die Genesung abge­wartet werden. Nach 48 Stunden Sym­ptom­freiheit kann die Schule ohne weitere Auf­lagen (d.h. ohne ärzt­liches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wis­sent­licher Kontakt zu einer bestä­tigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

Bei schwe­rerer Sym­pto­matik, zum Bei­spiel mit Fieber ab 38,5°C oder akutem, uner­wartet auf­ge­tre­tenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deut­licher Beein­träch­tigung des Wohl­be­findens oder anhal­tendem starken Husten, der nicht durch Vor­er­krankung erklärbar ist, sollte ärzt­liche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann ent­scheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV‑2 durch­ge­führt werden soll und welche Aspekte für die Wie­der­zu­lassung zum Schul­besuch zu beachten sind.

Falls Ihr Kind oder ein Fami­li­en­mit­glied an Corona erkrankt sein sollte, rufen Sie bitte unmit­telbar in der Schule an. Nur so sind Infek­ti­ons­ketten nach­zu­ver­folgen. Bekommt Ihr Kind in der Schule Krank­heits­an­zeichen, müssen Sie Ihr Kind von der Schule abholen. Bei Berufs­tä­tigkeit ist deshalb unbe­dingt eine Not­fall­te­le­fon­nummer im Sekre­tariat zu hinterlegen.

Wenn Sie selbst aus anderen Gründen, z. B einem Gespräch mit der Klas­sen­lehr­kraft, in die Schule kommen möchten, ver­ein­baren Sie bitte einen Termin. Die Besuche müssen von der Schule schriftlich doku­men­tiert werden. Eine Begleitung von Ihren Kindern im Gebäude ist aus hygie­ne­tech­ni­schen Gründen nicht erlaubt.

Mit Abstand­haltung, Mas­ken­pflicht auf dem Schul­ge­lände und im Bus sowie regel­mä­ßigem Hän­de­wa­schen hoffen wir, dass wir das Risiko mini­mieren können. Wir wün­schen Ihren Kindern einen guten Schul­start und freuen uns auf das gemeinsame Lernen in den Klassen.

Mit freund­lichen Grüßen
St.Baalmann