Wie geht es nach den Sommerferien an der Geschwister-Scholl-Oberschule weiter?

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

in einigen Tagen beginnt die Schule wieder. Die Schule muss sich aufgrund der Corona- Pandemie auf drei mögliche Szenarien (A, B, C) im Verlauf des Schuljahres einstellen. Zum Schuljahresbeginn ist ein eingeschränkter Regelbetrieb vorgesehen. Je nach Infektionsgeschehen kann es wieder zum Wechselmodell (B) oder zur Quarantäne und Schulschließung (C) führen. Damit es beim Szenario A bleibt, bitten wir Sie, die neuen Regelungen (s. aktueller Hygieneplan) mit Ihren Kindern zu besprechen.

In der Corona-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit Fieber ab 38,5°C oder akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

Falls Ihr Kind oder ein Familienmitglied an Corona erkrankt sein sollte, rufen Sie bitte unmittelbar in der Schule an. Nur so sind Infektionsketten nachzuverfolgen. Bekommt Ihr Kind in der Schule Krankheitsanzeichen, müssen Sie Ihr Kind von der Schule abholen. Bei Berufstätigkeit ist deshalb unbedingt eine Notfalltelefonnummer im Sekretariat zu hinterlegen.

Wenn Sie selbst aus anderen Gründen, z. B einem Gespräch mit der Klassenlehrkraft, in die Schule kommen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Die Besuche müssen von der Schule schriftlich dokumentiert werden. Eine Begleitung von Ihren Kindern im Gebäude ist aus hygienetechnischen Gründen nicht erlaubt.

Mit Abstandhaltung, Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Bus sowie regelmäßigem Händewaschen hoffen wir, dass wir das Risiko minimieren können. Wir wünschen Ihren Kindern einen guten Schulstart und freuen uns auf das gemeinsame Lernen in den Klassen.

Mit freundlichen Grüßen
St.Baalmann